Der Angestellte des Apolo-Kinos, Lambrecht, und der Schutzmann Hartig nehmen aufgrund der Eingabe des Kinobesitzers Lühr gegen eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10 Mark wegen Überfüllung des Apollos Stellung zum Geschehen:

Der Vorfall hat sich ähnlich so abgespielt, wie ihn Lambrecht schildert. Richtig ist es aber nicht, wie Lühr in seiner Eingabe behauptet, daß ich dem Drängen der Besucher untätig zugesehen hätte. Ich kam erst aus dem linken Notausgang hinzu, wie der rechte Gang des Zuschauerraums bereits gefüllt war und wie sich Lambrecht vergeblich bemühte, das noch immer nachdrängende Publikum zurückzuhalten. Erst durch mein Eingreifen gelang es, den Gang wieder frei zu bekommen. Lambrecht wäre jedenfalls allein dazu nicht in der Lage gewesen, da noch immer Besucher nachdrängten. Die Schuld trifft m.E. nur Frau Lühr, die, trotzdem der Haupteingang dicht mit Menschen gefüllt war, unbekümmert weiter Einlaßkarten verkaufte. Ferner war zuwenig Aufsichtspersonal vorhanden.

Wäre an dem fragl. Abend Feuer in dem Theater ausgebrochen, hätte es zu den schlimmsten Unfällen führen müssen, da der Zugang zum Zuschauerraum dicht mit Menschen gefüllt war.

29.11.15 Hartig,Schutzm.

Der Postaushelfer WaIter Lambrecht wohnhaft hierselbst, Peterstr. 30, hat an dem betr. Sonntag im Apollo-Theater an der Tür des 2. Platzes Hülfe geleistet und erklärte derselbe auf Befragen:

Ich stand an der Tür und hatte die Besucher, soweit Platz vorhanden war, hereinzulassen. Als in der Pause etwa 30 Sitzplätze frei geworden waren, wollte ich diese Anzahl von den vor der Tür stehenden Personen hereinIassen. Nachdem ich die Tür geöffnet hatte begannen sämtliche vor der Tür stehenden Personen zu drängen und verlor ich, da ich in dem Augenblick zufällig alleine an der Tür war, die Gewalt über die Personen und konnte nicht verhindern, daß sich dadurch der Gang füllte. Bis auf einige Personen habe ich aber, mit Hülfe des anwesenden Schutzmannes , und der Ehefrau Benesch den Gang wieder frei gemacht indem wir die Personen einzeln wieder zurück holten. Letzteres wäre uns aber auch gelungen und durchgeführt worden wenn der Schutzmann nicht dagewesen wäre, da diese Fälle schon häufiger vorgekommen sind.

(Staatsarchiv Oldenburg)



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